Die Obergrenze für Midijobs wird zum 1. Juli 2019 von derzeit 850 Euro auf 1.300 Euro angehoben. Dadurch profitieren zukünftig mehr Arbeitnehmer von günstigeren Sozialabgaben. Welche Besonderheiten in der Entgeltabrechnung zu beachten sind. Midijobber zählen zur Gruppe der Geringverdiener. Ihr Arbeitsentgelt ist höher als das eines 450-Euro-Minijobbers, so dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Der Vorteil eines...Read More