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Mai 16, 2019
Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen zu spät einreichen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Das sogenannte Ermessen des Finanzbeamten wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18.7.2016) jedoch erheblich eingeschränkt. Das heißt: Oft entsteht ein Verspätungszuschlag nun automatisch. Für die Einkommensteuererklärung sind die Neuregelungen erstmals für die Steuererklärung 2018 zu beachten. Interessante Aspekte hierzu...
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