Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt und damit eine wichtige Erleichterung für Kleinunternehmer möglich gemacht. Unternehmern mit geringen Einnahmen soll kein übermäßiger bürokratischer Aufwand entstehen. Deshalb gibt es die Kleinunternehmer-Regelung. Der Kleinunternehmer-Status ist dabei an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden...Read More