Jahresabschluss

Zum Schluss wird abgerechnet

Jahresabschluss

Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen angeboten; die Erstellung der Gewinnermittlungen und Bilanzen ist den Steuerberatern vorbehalten. Die Jahresabschlüsse und Beratungen in Steuerangelegenheiten übernimmt ein mit uns zusammenarbeitender Steuerberater. Sollte eine Steuerberatung erforderlich oder gewünscht sein, so wird dies durch unseren Kooperationspartner (Steuerberater) durchgeführt. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie bei:

  • Jahresabschluss
  • Bilanz
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen

Für die jährliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) muss mit Kosten ab 350,00 EUR und bei Bilanzierung mit Kosten ab 1.000,00 EUR gerechnet werden. Die Kosten hängen von der Gesamtgröße und den Umsätzen des Unternehmens ab, es handelt sich hier lediglich um Richtwerte.

 

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG.