Sachbezüge, deren Wert innerhalb einer monatlichen Freigrenze liegt, bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei. Diese Freigrenze hat bis zum 31.12.2021 bei 44 € gelegen und wurde ab 1.1.2022 auf 50 € angehoben. Liegt der Wert eines Sachbezugs auch nur einen Cent über der Grenze, ist die gesamte Leistung lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Dabei ist die Anwendung der Freigrenze […]